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Jahresbericht 2003
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2002


CHINA (einschließlich der Sonderverwaltungsregionen Hongkong und Macau)

Amtliche Bezeichnung:
Volksrepublik China
Staatsoberhaupt:
Jiang Zemin
Regierungschef:
Zhu Rongji
Todesstrafe:
nicht abgeschafft
Internationaler Strafgerichtshof:
Statut nicht unterzeichnet

Es waren erneut schwere Menschenrechtsverletzungen zu verzeichnen. In gewissen Bereichen verschlechterte sich die Menschenrechtslage im Vergleich zu den Vorjahren. Nach wie vor wurden Zehntausende Personen willkürlich festgenommen oder inhaftiert, weil sie in friedlicher Weise ihre Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religions- oder Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hatten. Einige von ihnen wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt, gegen viele andere ergingen von der Verwaltung ohne Anklage oder Prozess verhängte Haftanordnungen. Eine im April 2001 unter der Bezeichnung »Hartes Durchgreifen« gestartete Kampagne zur Verbrechensbekämpfung wurde um ein weiteres Jahr verlängert. Nach vorläufigen Angaben sind im Zuge der Kampagne mindestens 1921 Menschen in oftmals unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt und 1060 Personen hingerichtet worden. Folterungen und Misshandlungen blieben weit verbreitet und scheinen infolge der Anti-Kriminalitäts-Kampagne noch zugenommen zu haben. Die Kampagne richtete sich auch gegen Personen, die des »ethnischen Separatismus«, des »Terrorismus« und des »religiösen Extremismus« in der Autonomen Uigurischen Region Xinjiang (Sinkiang) beschuldigt wurden, sowie gegen Anhänger der spirituellen Bewegung Falun Gong. Es wurden weitere Bestimmungen erlassen, um den Zugang zum Internet zu kontrollieren. Verbreitet fanden Arbeiterproteste statt, gegen die die Behörden oftmals mit exzessiver Gewalt vorgingen und in deren Verlauf sie Menschen willkürlich in Haft nahmen. In Xinjiang wurden die kulturellen und religiösen Rechte der vornehmlich moslemischen ethnischen Minderheit der Uiguren weiter eingeschränkt. Ungeachtet der vorzeitigen Freilassung von sieben gewaltlosen politischen Gefangenen blieben die Rechte auf freie Meinungsäußerung und auf Religionsfreiheit in Tibet massiv beschnitten.

Hintergrundinformationen

Maßnahmen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Justiz wurden nach wie vor durch politische Kampagnen gegen vermeintliche Regierungsgegner konterkariert. Mit nationalistischen Appellen an die Einheit des Landes und unter Berufung auf die nationale Sicherheit und soziale Stabilität rechtfertigten die Behörden ihr massives Vorgehen sowohl gegen ethnische und religiöse Minderheiten in den äußeren westlichen Regionen als auch gegen nicht zugelassene religiöse und spirituelle Gruppierungen in ganz China. Im Zuge der anhaltenden Kampagne zur Verbrechensbekämpfung wurden – oftmals ohne ordentliches Gerichtsverfahren – erneut Todesurteile und drakonische Gefängnisstrafen verhängt. Auch griffen die Behörden auf Folter- und Misshandlungspraktiken zurück, um von Straftatverdächtigen »Schuldgeständnisse« zu erpressen.

Im November wurde Hu Jintao auf dem 16. Kongress der Kommunistischen Partei Chinas zum Nachfolger von Jiang Zemin als Generalsekretär der Partei gewählt. Es wurde erwartet, dass er im März 2003 auch das Amt des Staatspräsidenten übernehmen wird. Im Vorfeld des Parteikongresses wurde die Kampagne »Hartes Durchgreifen« intensiviert, nachdem sie im April für ein weiteres Jahr verlängert worden war.

Im August ratifizierte die Volksrepublik China die Konvention Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Beseitigung der schlimmsten Formen von Kinderarbeit. Gleichzeitig erließ die Regierung mit Wirkung vom 1. Dezember 2002 eine Direktive zum Verbot der Kinderarbeit.

Ergänzungen des Strafgesetzbuches zur »Bekämpfung des Terrorismus«, die Ende Dezember 2001 verabschiedet worden waren, erweiterten den Anwendungsbereich der Todesstrafe und beinhalteten vage formulierte Definitionen von »terroristischen« Organisationen und Aktivitäten, was Anlass zu der Befürchtung gab, sie könnten dazu missbraucht werden, die legitime Wahrnehmung der Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit zu beschneiden.

Entgegen ihrer früheren Praxis unterließen es die Mitgliedstaaten der UN-Menschenrechtskommission auf ihrer Sitzung im April in Genf, eine Resolution über die Menschenrechtssituation in China vorzulegen. Im August stattete Mary Robinson, die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, der Volksrepublik China einen Besuch ab und brachte bei ihren Treffen mit den Behörden verschiedene Anliegen zur Sprache, darunter die Unterdrückung ethnischer Minderheiten, die Inhaftierung politischer Gefangener nach unfairen Gerichtsverfahren und die Todesstrafe.

Arbeiterrechte und soziale Unruhen

Die Arbeiterproteste der Vorjahre hielten im Berichtszeitraum unvermindert an. Zu den am häufigsten genannten Ursachen gehörten niedrige Löhne, korrupte Betriebsleitungen, Massenentlassungen, gefährliche Arbeitsbedingungen und restriktive Arbeitsvorschriften in Fabriken.

Die Polizei begegnete vielen dieser Proteste mit exzessiver Gewaltanwendung, was Verletzte zur Folge hatte. Protestteilnehmer wurden drangsaliert, inhaftiert und einige von ihnen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Rechtsanwälte, welche als Verteidiger der protestierenden Arbeiter auftraten, und Journalisten, die über die Proteste berichteten, wurden eingeschüchtert oder festgenommen.

Eine Novellierung vom Oktober 2001 zum Gewerkschaftsgesetz brachte sowohl gewisse Verbesserungen als auch weitere Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte. Die Neufassung des Gesetzes enthielt massive Einschnitte in die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit. Die Gründung unabhängiger Gewerkschaften blieb verboten.

Die vier Arbeiterführer Yao Fuxin, Xiao Yunliang, Pang Qingxiang und Wang Zhaoming wurden in Haft genommen, nachdem sie im März in der Stadt Liaoyang in der nordostchinesischen Provinz Liaoning an Massendemonstrationen der von einer Fabrik entlassenen Arbeiter teilgenommen hatten. Wang Zhaoming und Pang Qingxiang kamen im Dezember gegen Kaution frei, doch wurde Wang Zhaoming Berichten zufolge wenig später erneut festgenommen, offenbar weil er einen Rechtsanwalt damit betraut hatte, die Behörden wegen seiner neunmonatigen Haft zu verklagen. Yao Fuxin und Xiao Yunliang wurden dem Vernehmen nach der »Subversion« angeklagt. Ihr Prozess hatte bis Ende des Jahres noch nicht begonnen.

Auch in den ländlichen Gebieten kam es zu weiteren Protesten gegen Korruption, hohe Steuerlasten und andere Missstände. Erneut wurden Teilnehmer an den Protesten festgenommen und einige von ihnen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.

Unterdrückung spiritueller und religiöser Gruppierungen

Angehörige nicht genehmigter spiritueller und religiöser Gruppierungen, zu denen mehrere Vereinigungen der traditionellen Meditationstechnik Qigong und nicht registrierte christliche Glaubensgemeinschaften zählten, wurden weiterhin willkürlich inhaftiert, misshandelt und gefoltert.

Die Unterdrückung der spirituellen Bewegung Falun Gong, die im Juli 1999 als »ketzerische Organisation« verboten worden war, nahm an Intensität zu, insbesondere nachdem Falun-Gong-Anhänger Kabel angezapft und den Satellitenempfang manipuliert hatten, um Botschaften ihrer Bewegung über das Fernsehen zu verbreiten.

Zehntausende von Falun-Gong-Anhängern verblieben in Haft. Die meisten von ihnen waren in Lagern und Haftanstalten zum Zwecke der »Umerziehung durch Arbeit« inhaftiert, einige hat man aber auch in Gefängnisse und psychiatrische Krankenhäuser eingewiesen. Personen, die beschuldigt wurden, Proteste der Falun Gong organisiert zu haben, wurden in offenkundig unfairen Gerichtsverfahren zu Freiheitsstrafen verurteilt. Viele der inhaftierten Falun-Gong-Anhänger liefen Gefahr, misshandelt und gefoltert zu werden, wenn sie sich weigerten, ihrem Glauben abzuschwören. Bis Ende des Berichtsjahres erhöhte sich die Zahl der Falun-Gong-Anhänger, die in der Haft gestorben sein sollen, auf etwa 500.

Zhao Ming, ein Falun-Gong-Anhänger aus Changchun in der Provinz Jilin, gab an, während seiner Haft von Juni 2000 bis März 2002 im Lager für »Umerziehung durch Arbeit« in Tuanhe in der Hauptstadt Beijing (Peking) mit Fäusten traktiert, mit Elektroschlagstöcken gepeinigt, am Schlafen gehindert und zwangsernährt worden zu sein.

Angehörige inoffizieller christlicher Gruppierungen wurden ebenfalls festgenommen und einige von ihnen zu langjährigen Gefängnisstrafen verurteilt. Mehrere erhoben den Vorwurf, im Gewahrsam der Polizei gefoltert und misshandelt worden zu sein.

Politische Aktivisten, Menschenrechtsverteidiger und Internetnutzer

Politisch engagierte Bürger, Menschenrechtsverteidiger und Nutzer des Internets wurden festgenommen und inhaftiert, weil sie in friedlicher Weise ihr Recht auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit wahrgenommen hatten. Viele von ihnen mussten sich gegen Anklagen im Zusammenhang mit »Staatsgeheimnissen« oder »Subversion« wehren – beides vage formulierte Straftatbestände, mit denen die Behörden häufig abweichende und kritische Meinungen zu unterdrücken versuchten. Mehrere Personen verbüßten lange Haftstrafen, weil sie »politisch brisante« Informationen im Internet verbreitet hatten.

Ende Januar 2001 eingeführte Bestimmungen sahen die Todesstrafe für Personen vor, die durch die Weitergabe von »Staatsgeheimnissen« über das Internet an Organisationen und Einzelpersonen im Ausland »besonders schweren Schaden« anrichten. Im Januar des Berichtsjahres gab das Ministerium für die Informationstechnologie neue Bestimmungen bekannt, welche die Anbieter von Internetdiensten dazu verpflichteten, die Nutzung des Internets schärfer zu überwachen. Im November trat eine Verordnung des Kulturministeriums in Kraft, mit der das Betreiben von Internet-Cafés und der Zugang zum Internet Einschränkungen unterworfen wurden.

Der Publizist Chen Shaowen aus der Provinz Hunan wurde nach vorliegenden Meldungen am 6. August festgenommen, nachdem er »bis zu 40 reaktionäre Artikel und Aufsätze« ins Internet gestellt hatte. Nach offiziellen Angaben legte ihm die Anklage »Untergrabung der Staatsgewalt« zur Last. Chen Shaowen soll zahlreiche Artikel für ausländische chinesischsprachige Webseiten verfasst haben, in denen er die Forderung nach unabhängigen Arbeiter- und Bauerngewerkschaften erhoben und Themen wie die wachsende soziale Kluft in China und das mangelhafte Rechtssystem angeschnitten hatte.

Der Dissident Xu Wenli, ein Veteran der chinesischen Demokratiebewegung, wurde neun Jahre vor Ablauf seiner Gefängnisstrafe aus der Haft entlassen und in die USA ins Exil geschickt. Xu Wenli verbüßte zuletzt wegen »Subversion« eine 13-jährige Freiheitsstrafe, zu der er 1998 nach Gründung der Chinesischen Demokratischen Partei verurteilt worden war. Laut offizieller Darstellung gewährte man ihm aus gesundheitlichen Gründen Haftverschonung, nachdem er im Gefängnis an Hepatitis B erkrankt war.

Folterungen und Misshandlungen

Folterungen und Misshandlungen waren nach wie vor weit verbreitet und wurden aus vielen staatlichen Einrichtungen, aber auch aus Betrieben und dem häuslichen Bereich gemeldet. Unter den Opfern befanden sich sowohl krimineller Taten oder politischer Vergehen verdächtigte Personen als auch unbeteiligte Augenzeugen von Protesten, Wanderarbeiter, Obdachlose und der Prostitution beschuldigte Frauen. Zu den gängigen Foltermethoden zählten Fußtritte, Schläge, Elektroschocks, das Aufhängen an den Armen, das Fesseln in schmerzhaften Körperstellungen sowie Schlaf- und Nahrungsentzug.

Im Juni räumte Zhu Chunlin, ein leitender Beamter des Ministeriums für öffentliche Sicherheit, ein, dass die Anwendung der Folter zur Erzwingung von »Geständnissen« nach wie vor ein Problem darstelle und dass eine strengere Polizeidisziplin und mehr Untersuchungen derartiger Übergriffe vonnöten seien.

Gong Shengliang und vier weitere Männer wurden im Dezember 2001 im Zusammenhang mit ihrer Zugehörigkeit zu einer inoffiziellen christlichen Gruppierung zum Tode verurteilt. Zuvor waren offenbar Belastungszeuginnen gefoltert worden. So berichteten drei Frauen, von der Polizei unter Folterungen zu der Aussage gezwungen worden zu sein, eine sexuelle Beziehung zu Gong Shengliang gehabt zu haben, der daraufhin unter anderem der Vergewaltigung für schuldig befunden wurde. Die Frauen gaben an, angekettet, ausgepeitscht, mit Fußtritten traktiert und mit Elektroschlagstöcken auf die entblößte Brust geschlagen worden zu sein. Im Oktober wurden die Todesurteile gegen die vier Männer in lebenslange Haftstrafen umgewandelt, nachdem wegen »mangelnder Beweise und einer unklaren Faktenlage« eine Neuverhandlung ihres Falles angesetzt worden war. Doch auch die revidierten Urteile des zweiten Verfahrens schienen zum Teil auf unter Folterungen erpressten »Geständnissen« zu basieren.

Administrativhaft, unfaire Gerichtsverfahren und Rechtsstaatlichkeit

Die Kombination aus repressiven und vage formulierten Strafgesetzen, der Praxis der Administrativhaft, einer schwachen und willfährigen Justiz und der Straflosigkeit für Behördenvertreter, die ihre Macht missbraucht haben, hatten weit verbreitete Menschenrechtsverletzungen zur Folge.

Wie bereits in den vergangenen Jahren war bei zwei Formen der Administrativhaft ein erheblicher Anstieg zu verzeichnen. Über eine Million Menschen, darunter Wanderarbeiter, Obdachlose und Straßenkinder, wurden auf der Grundlage eines Systems namens »Gewahrsam und Repatriierung« in Haft gehalten.

Den letzten verfügbaren offiziellen Angaben zufolge saßen Anfang 2001 etwa 310 000 Personen ebenfalls ohne Anklage oder Prozess zur »Umerziehung durch Arbeit« in Lagern ein. Aufgrund der seitdem intensivierten Kampagne und infolge weiter zunehmender Repression gegen die Falun-Gong-Bewegung ist davon auszugehen, dass die Zahlen für 2002 noch beträchtlich höher liegen.

Straftatverdächtigte und politischer Vergehen beschuldigte Personen konnten nach wie vor nicht mit einem ordentlichen, rechtsstaatlichen Verfahren rechnen. Politische Prozesse entsprachen bei weitem nicht den internationalen Standards für ein faires Gerichtsverfahren, da die Urteile und das Strafmaß gewöhnlich bereits vor Verhandlungsbeginn von den Behörden festgelegt wurden und Berufungsinstanzen eine reine Formalität darstellten. Im Zusammenhang mit »Staatsgeheimnissen« angeklagte Personen wurden in ihren Rechten noch stärker beschnitten und mussten sich unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor Gericht verantworten. Im Zuge der Kampagne »Hartes Durchgreifen« kam es vermehrt zur Anwendung von Folter als Mittel zur Erzwingung von »Geständnissen« sowie zu verkürzten Gerichtsverfahren.

Wang Wanxing, ein langjähriger Menschenrechtsverteidiger, der mit Ausnahme eines dreimonatigen Zeitraums im Jahr 1999 seit zehn Jahren unentwegt inhaftiert ist, befindet sich nach wie vor in der psychiatrischen Klinik Ankang in Beijing, obwohl er Berichten zufolge nicht an psychischen Problemen leidet. Mitte des Jahres 2002 soll er in eine geschlossene Abteilung verlegt worden sein, wo ein noch strengeres Regime herrscht und jeglicher Kontakt mit der Außenwelt überwacht wird.

Todesstrafe

Die Todesstrafe wurde auch im Jahr 2002 in großem Umfang angewandt und willkürlich sowie häufig aufgrund politischer Einflussnahme verhängt. Der seit Beginn der Kampagne »Hartes Durchgreifen« zu beobachtende Anstieg an Todesurteilen und Exekutionen setzte sich im Berichtszeitraum fort, insbesondere im Vorfeld des Kongresses der Kommunistischen Partei im November. Oftmals wurden Angeklagte wegen Straftaten zum Tode verurteilt, für die sie früher zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden wären.

Todesurteile wurden sowohl wegen Drogendelikten und Gewaltverbrechen als auch wegen Straftaten ohne Gewalteinwirkung wie Steuerhinterziehung und Zuhälterei verhängt. Bis Ende des Jahres hatte amnesty international auf der Grundlage der nur begrenzt zur Verfügung stehenden Informationen insgesamt 1921 Todesurteile und 1060 Hinrichtungen registriert, wenngleich die tatsächlichen Zahlen um vieles höher gewesen sein dürften. Todesurteile wurden durch Erschießen oder eine tödliche Injektion vollstreckt und fanden bisweilen binnen Stunden nach der Urteilsverkündung statt. Wie in den Vorjahren trafen wiederholt Berichte über Justizirrtümer ein, verursacht durch unter Folterungen erzwungene »Geständnisse«.

Im Juni wurden anlässlich des von den Vereinten Nationen ausgerufenen Anti-Drogen-Tages am 26. Juni in ganz China mindestens 150 Personen wegen Drogendelikten hingerichtet.

Flüchtlinge und Asylsuchende aus Nordkorea

Hunderte, wenn nicht gar Tausende von Asylsuchenden aus der Demokratischen Volksrepublik Korea (Nordkorea) wurden im Laufe des Jahres im Nordosten Chinas festgenommen und gegen ihren Willen in ihr Heimatland zurückgebracht. Somit wurde ihnen jede Möglichkeit eines Asylprüfungsverfahrens vorenthalten, obwohl ernst zu nehmende Hinweise dafür vorlagen, dass viele von ihnen einen Asylanspruch geltend machen konnten. Darüber hinaus stellten die Zwangsrückführungen einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention der Vereinten Nationen von 1951 dar, zu deren Vertragsstaaten die Volksrepublik China gehört.

Während des Berichtsjahres suchten in mehreren chinesischen Städten zahlreiche Nordkoreaner in ausländischen diplomatischen Vertretungen Zuflucht, um auf ihr Schicksal aufmerksam zu machen und einen Asylantrag stellen zu können. Die chinesischen Behörden reagierten darauf mit einem verschärften Vorgehen gegen nordkoreanische Flüchtlinge, vor allem in den an Nordkorea angrenzenden Provinzen, und ihrer Rückführung in ihr Heimatland, wo sie ein ungewisses Schicksal erwartete. Die massiven Repressionsmaßnahmen richteten sich auch gegen vermeintliche Unterstützer nordkoreanischer Flüchtlinge in China, darunter Mitarbeiter religiöser und ausländischer Hilfsorganisationen sowie koreanischstämmige Staatsbürger der Volksrepublik China, von denen viele festgenommen und verhört wurden.

Autonome Uigurische Region Xinjiang

In der Region fanden weiterhin verbreitet schwere Menschenrechtsverletzungen statt, darunter Folterungen, willkürliche Inhaftierungen und unfaire politische Prozesse. Die chinesischen Behörden beriefen sich erneut auf die Anschläge in den USA vom 11. September 2001, um weitere Repressionsmaßnahmen gegen die turksprachige Minderheit der Uiguren zu rechtfertigen; dies umso mehr, nachdem die USA und die Vereinten Nationen die Islamische Bewegung Ost-Turkestan als »terroristische Organisation« eingestuft hatten. Auch im Rahmen der Anti-Kriminalitäts-Kampagne »Hartes Durchgreifen« und unter Anwendung der in das Strafgesetzbuch neu aufgenommenen Bestimmungen zur »Terrorismusbekämpfung« wurden die Unterdrückungsmaßnahmen ausgeweitet.

Zu dem massiven Vorgehen gegen vermeintliche Regierungsgegner, die pauschal zu »ethnischen Separatisten, Terroristen und religiösen Extremisten« abgestempelt wurden, gehörten neue Beschränkungen der Religionsfreiheit, die Schließung von Moscheen und verordnete »politische Schulungen« für Akademiker, Künstler, Personen mit Schlüsselpositionen in den Medien sowie für islamische Geistliche. Erneut fanden Festnahmen von mutmaßlichen »Separatisten« und »Terroristen« statt, von denen einige zu langen Haftstrafen verurteilt, andere hingerichtet wurden. Tausende politische Gefangene, darunter auch gewaltlose politische Gefangene, blieben inhaftiert.

Der Uigure und gewaltlose politische Gefangene Tohti Tunyaz verbüßte weiterhin seine elfjährige Freiheitsstrafe, zu der er wegen seiner Forschungsarbeit über die Geschichte der Uiguren verurteilt worden war. Der in Japan promovierende Historiker war 1998 während eines Forschungsaufenthalts in Xinjiang verhaftet und im März 1999 wegen »Anstiftung zum Separatismus« und »widerrechtlicher Aneignung von Staatsgeheimnissen« schuldig gesprochen worden. Sein Berufungsverfahren endete im Februar 2000 mit der Aufrechterhaltung von Schuldspruch und Strafmaß.

Autonome Region Tibet und andere Regionen mit tibetischer Bevölkerung

Es gab Anzeichen für einen Wandel in der Haltung der chinesischen Regierung gegenüber der tibetischen Opposition, als Ngawang Choephel, Jigme Sangpo, die Nonne Ngawang Sangdrol und vier weitere gewaltlose politische Gefangene aus der Haft entlassen wurden. Außerdem fanden Treffen zwischen den chinesischen Behörden und Vertretern der tibetischen Exil-Regierung statt. Gleichzeitig blieben jedoch die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Religions- und Vereinigungsfreiheit in hohem Maße eingeschränkt. Auch weiterhin wurden buddhistische Klöster zerstört und die Nonnen und Mönche daraus vertrieben. Im Dezember ergingen zum ersten Mal seit vielen Jahren wieder Todesurteile gegen Angehörige der tibetischen Volksgruppe wegen angeblicher politischer Straftaten. Mehr als 180 Personen, überwiegend Mönche und Nonnen, befanden sich nach wie vor unter Missachtung ihrer Grundrechte in Haft. Menschen wurden erneut willkürlich festgenommen und in unfairen Gerichtsverfahren abgeurteilt. Und auch weiterhin trafen Meldungen über Misshandlungen und Folterungen an Häftlingen ein. Zahlreiche Gefangene litten wegen der miserablen Haftbedingungen an gesundheitlichen Beschwerden.

Im Dezember wurde gegen den tibetischen Religionslehrer und geistlichen Würdenträger Tenzin Deleg Rinpoche wegen »Anstiftung zum Separatismus« und »Verursachens von Explosionen« die Todesstrafe verhängt, deren Vollstreckung allerdings für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Sein Mitarbeiter Lobsang Dhondup wurde zusätzlich des »illegalen Besitzes von Schusswaffen und Munition« für schuldig befunden und ebenfalls zum Tode verurteilt. Beide Männer hatten Berichten zufolge nach ihrer Festnahme im April acht Monate lang keinen Kontakt zur Außenwelt aufnehmen dürfen. Es gab Anlass zu der Befürchtung, dass ihr Prozess unfair gewesen ist und dass die Anklagen gegen Tenzin Deleg Rinpoche konstruiert worden sind, um ihn wegen seiner religiösen Aktivitäten und seines sozialen Engagements zu bestrafen.

Sonderverwaltungsregion Hongkong

Eine im Berichtszeitraum 2002 verabschiedete Verordnung zur Bekämpfung des Terrorismus (Anti-Terrorist Ordinance) ließ befürchten, dass sie zur Einschränkung der Menschenrechte missbraucht werden könnte. Die Regierung veröffentlichte ein Konsultationspapier über geplante Gesetzesänderungen bezüglich Artikel 23 des Hongkonger Grundgesetzes (Basic Law). Dieser Artikel erlaubt es der Sonderverwaltungsregion Hongkong, ihre eigenen Gesetze zu erlassen, um Handlungen wie Landesverrat, Abspaltung, Staatsgefährdung und Subversion zu verbieten. Es bestand die Sorge, dass die angekündigten Änderungen dazu missbraucht werden könnten, um die Rechte auf freie Meinungsäußerung und Vereinigungsfreiheit sowie die legitimen Aktivitäten von Nichtregierungsorganisationen und der Medien einzuschränken.

Die Polizei schritt dem Vernehmen nach mit übermäßiger Gewalt gegen Protestveranstaltungen ein, die wirtschaftliche Streitfragen und aufenthaltsrechtliche Bestimmungen zum Gegenstand hatten. Drei prominente Aktivisten wurden festgenommen und angeklagt, eine gemäß der novellierten Verordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung (Public Order Ordinance) nicht genehmigte Versammlung organisiert zu haben. Dies war das erste Mal, dass die abgeänderte Verordnung zur Anwendung kam. Im November wurden zwei andere bekannte Aktivisten festgenommen und desselben Tatbestands angeklagt, nachdem sie im Mai eine Demonstration aus Protest gegen die Festnahme ihrer drei Gesinnungsgenossen veranstaltet hatten.

Anhänger der Falun-Gong-Bewegung, die in Hongkong eine eingetragene Vereinigung ist, wurden im Zuge friedlicher Demonstrationen festgenommen und gaben an, von der Polizei misshandelt worden zu sein. Im August befand ein Gericht 16 Anhänger der Falun Gong im Zusammenhang mit einer Demonstration vom März der Behinderung für schuldig. Es wurden Vorwürfe laut, das Gerichtsverfahren gegen die 16 sei aus politischen Gründen angestrengt worden.

Sonderverwaltungsregion Macau

Die Polizei soll erneut in ihrem Gewahrsam befindliche Personen mit Schlägen traktiert und gefoltert haben. Mindestens ein Häftling kam unter umstrittenen Umständen ums Leben. Die Polizei ging darüber hinaus dem Vernehmen nach mit exzessiver Gewalt gegen Arbeitnehmerproteste vor. Untersuchungen zur Aufklärung von Beschwerden über Polizeibrutalität verliefen nach wie vor schleppend und nicht zufriedenstellend. Anhänger der Falun-Gong-Bewegung, die in Macau weder zugelassen noch verboten war, wurden Berichten zufolge von der Polizei drangsaliert, und ausländischen Falun-Gong-Anhängern hat man die Einreise nach Macau verwehrt.

Berichte von amnesty international

People's Republic of China: Call for accountability for Tibetan deaths in custody in Drapchi Prison (ai-Index: ASA 17/009/2002)

People's Republic of China: China's anti-terrorism legislation and repression in the Xinjiang Uighur Autonomous Region (ai-Index: ASA 17/010/2002)

People's Republic of China: Labour unrest and the suppression of rights to freedom of association and expression (ai-Index: ASA 17/015/2002)

People's Republic of China: Human rights violations and the crackdown on dissent continue (ai-Index: ASA 17/047/2002)

People's Republic of China: Establishing the rule of law and respect for human rights – the need for institutional and legal reforms (ai-Index: ASA 17/052/2002)

People's Republic of China: State control of the Internet in China (ai-Index: ASA 17/007/2002)

Hong Kong: Article 23 Legislation – the potential for abuse (ai-Index: ASA 19/004/2002)

Hong Kong: Police must exercise restraint in handling protesters (ai-Index: ASA 19/001/2002)
 

© ETIC  02/06/2003 09:39  Published By A. Karakash